 |  | | | |  |  |  |  | Wichtige Informationen zum HWG (Heilmittelwerbegesetz) |  | |  |  |  |
Vorwort Sowohl die Humanmedizin, als auch die Tiermedizin unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz, wonach eine Darstellung in der Öffentlichkeit nicht ganz unproblematisch ist. Dieses Forum dient lediglich dem Informationsaustausch zwischen den veterinärmedizinischen Berufszweigen. User, die hier einen kostenlosen Rat suchen, nehmen bitte zur Kenntnis, dass diese Dienstleistung - nach §11 des HWG (siehe unten)- nicht vorgesehen ist! Die hier erteilten User-Ratschläge können einen Besuch beim örtlichen Tierarzt nicht ersetzen. Nach oben |
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Heilmittelwerbegesetz Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
(Heilmittelwerbegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBI. I S. 3068), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14. November 2003, in Kraft ab 1.1.2004 Nach oben |
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§ 1 (1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für:
- 1. Arzneimittel im Sinne des § 2 des Arzneimittelgesetzes
- 1a. Medizinprodukte im Sinne des § 3 des Medizinproduktegesetzes
- 2. andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht.
(2) Andere Mittel im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sind kosmetische Mittel im Sinne des § 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Gegenstände im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sind auch Gegenstände zur Körperpflege im Sinne des § 5 Abs. l Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes.
(3) Eine Werbung im Sinne dieses Gesetzes ist auch das Ankündigen oder Anbieten von Werbeaussagen, auf die dieses Gesetz Anwendung findet.
(4) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Werbung für Gegenstände zur Verhütung von Unfallschäden.
(5) Das Gesetz findet keine Anwendung auf den Schriftwechsel und die Unterlagen, die nicht Werbezwecken dienen und die zur Beantwortung einer konkreten Anfrage zu einem bestimmten Arzneimittel erforderlich sind.
(6) Das Gesetz findet ferner keine Anwendung beim elektronischen Handel mit Arzneimitteln auf das Bestellformular und die dort aufgeführten Angaben, soweit diese für eine ordnungsgemäße Bestellung notwendig sind. Nach oben |
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§ 2 Fachkreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder in Ausübung ihres Berufes anwenden. Nach oben |
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§ 3 Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
- 1. wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
- 2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass
--- a. ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
--- b. bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
--- c. die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
- 3. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen gemacht werden. Nach oben |
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§ 3a Unzulässig ist eine Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen und die nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen sind oder als zugelassen gelten. Nach oben |
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§ 4 (1) Jede Werbung für Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. l oder Abs. 2 Nr. l des Arzneimittelgesetzes muß folgende Angaben enthalten:
- 1. den Namen oder die Firma und den Sitz des pharmazeutischen Unternehmens,
- 2. die Bezeichnung des Arzneimittels,
- 3. die Zusammensetzung des Arzneimittels gemäß § 11 Abs. l Satz 1 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes,
- 4. die Anwendungsgebiete,
- 5. die Gegenanzeigen,
- 6. die Nebenwirkungen,
- 7. Warnhinweise, soweit sie für die Kennzeichnung der Behältnisse und äußeren Umhüllungen vorgeschrieben sind,
- 7a. bei Arzneimitteln, die nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, der Hinweis 'Verschreibungspflichtig',
- 8. die Wartezeit bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
(1a) Bei Arzneimitteln, die nur einen arzneilich wirksamen Bestandteil enthalten, muß der Angabe nach Absatz 1 Nr. 2 die Bezeichnung dieses Bestandteils mit dem Hinweis: 'Wirkstoff:' folgen; dies gilt nicht, wenn in der Angabe nach Absatz 1 Nr. 2 die Bezeichnung des Wirkstoffs enthalten ist.
(2) Die Angaben nach den Absätzen 1 und 1a müssen mit denjenigen übereinstimmen, die nach § 11 oder § 12 des Arzneimittelgesetzes für die Packungsbeilage vorgeschrieben sind. Können die in § 11 Abs. 1 Nr. 7, 9 und 13 des Arzneimittelgesetzes vorgeschriebenen Angaben nicht gemacht werden, so können sie entfallen
(3) Bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise ist der Text 'Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker' gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben. Bei einer Werbung für Heilwässer tritt an die Stelle der Angabe 'die Packungsbeilage' die Angabe 'das Etikett' und bei einer Werbung für Tierarzneimittel an die Stelle 'Ihren Arzt' die Angabe 'den Tierarzt'. Die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1, 3, 5 und 6 können entfallen. Satz 1 findet keine Anwendung auf Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, es sei denn, dass in der Packungsbeilage oder auf dem Behältnis Nebenwirkungen oder sonstige Risiken angegeben sind.
(4) Die nach Absatz 1 vorgeschriebenen Angaben müssen von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt, abgegrenzt und gut lesbar sein.
(5) Nach einer Werbung in audiovisuellen Medien ist der nach Absatz 3 Satz 1 oder 2 vorgeschriebene Text einzublenden, der im Fernsehen vor neutralem Hintergrund gut lesbar wiederzugeben und gleichzeitig zu sprechen ist, sofern nicht die Angabe dieses Textes nach Absatz 3 Satz 4 entfällt. Die Angaben nach Absatz 1 können entfallen.
(6) Die Absätze 1, 1a, 3 und 5 gelten nicht für eine Erinnerungswerbung. Eine Erinnerungswerbung liegt vor, wenn ausschließlich mit der Bezeichnung eines Arzneimittels oder zusätzlich mit dem Namen, der Firma, der Marke des pharmazeutischen Unternehmers oder dem Hinweis: 'Wirkstoff:' geworben wird. Nach oben |
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§ 4a Unzulässig ist es, in der Packungsbeilage eines Arzneimittels für andere Arzneimittel oder andere Mittel zu werben. Nach oben |
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§ 5 Für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden. Nach oben |
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§ 6 Unzulässig ist eine Werbung, wenn
- 1. Gutachten oder Zeugnisse veröffentlicht oder erwähnt werden, die nicht von wissenschaftlich oder fachlich hierzu berufenen Personen erstattet worden sind und nicht die Angabe des Namens, Berufes und Wohnortes des Gutachters oder Ausstellers des Zeugnisses sowie den Zeitpunkt der Ausstellung des Gutachtens oder Zeugnisses enthalten,
- 2. auf wissenschaftliche, fachliche oder sonstige Veröffentlichungen Bezug genommen wird, ohne dass aus der Werbung hervorgeht, ob die Veröffentlichung das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, den Gegenstand oder ein anderes Mittel selbst betrifft, für die geworben wird, ohne dass der Name des Verfassers, der Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Fundstelle genannt werden,
- 3. aus der Fachliteratur entnommene Zitate, Tabellen oder sonstige Darstellungen nicht wortgetreu übernommen werden. Nach oben |
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§ 7 (1) Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen, es sei denn, dass
- 1. es sich bei den Zuwendungen oder Werbegaben um Gegenstände von geringem Wert, die durch eine dauerhafte und deutlich sichtbare Bezeichnung des Werbenden oder des beworbenen Produktes oder beider gekennzeichnet sind, oder um geringwertige Kleinigkeiten handelt;
- 2.die Zuwendungen oder Werbegaben zusätzlich zur Warenlieferung eines pharmazeutischen Unternehmers, Herstellers oder Großhändlers, bei der es sich nicht um eine Lieferung apothekenpflichtiger Arzneimittel für andere als die in § 47 des Arzneimittelgesetzes genannten Endverbraucher handelt, in einem bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag oder einer bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Menge gleicher Ware gewährt werden;
- 3. die Zuwendungen oder Werbegaben nur in handelsüblichem Zubehör zur Ware oder in handelsüblichen Nebenleistungen bestehen; als handelsüblich gilt insbesondere eine im Hinblick auf den Wert der Ware oder Leistung angemessene teilweise oder vollständige Erstattung oder Übernahme von Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs, die im Zusammenhang mit dem Besuch des Geschäftslokals oder des Orts der Erbringung der Leistung aufgewendet werden darf;
- 4. die Zuwendungen oder Werbegaben in der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen bestehen oder
- 5. es sich um unentgeltlich an Verbraucher abzugebende Zeitschriften handelt, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind (Kundenzeitschriften). Werbegaben für Angehörige der Heilberufe sind unbeschadet des Satzes 1 nur dann zulässig, wenn sie zur Verwendung in der ärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Praxis bestimmt sind. § 47 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes bleibt unberührt.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Zuwendungen im Rahmen ausschließlich berufsbezogener wissenschaftlicher Veranstaltungen, sofern diese einen vertretbaren Rahmen nicht überschreiten, insbesondere in bezug auf den wissenschaftlichen Zweck der Veranstaltung von untergeordneter Bedeutung sind und sich nicht auf andere als im Gesundheitswesen tätige Personen erstrecken. Nach oben |
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§ 8 Unzulässig ist die Werbung, Arzneimittel im Wege des Teleshopping oder bestimmte Arzneimittel im Wege der Einzeleinfuhr nach § 73 Abs. 2 Nr. 6a oder § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes zu beziehen. Nach oben |
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§ 9 Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung). Nach oben |
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§ 10 (1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.
(2) Für Arzneimittel, die dazu bestimmt sind, bei Menschen die Schlaflosigkeit oder psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen, darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden. Nach oben |
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§ 11 (1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden
- 1. mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf,
- 2. mit Angaben, dass das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, der Gegenstand oder das andere Mittel ärztlich, zahnärztlich, tierärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder anderweitig angewendet wird,
- 3. mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf,
- 4. mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels,
- 5. mit der bildlichen Darstellung
--- a. von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden,
--- b. der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung,
--- c. des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder an seinen Teilen,
- 6. mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen, soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind,
- 7. mit einer Werbeaussage, die geeignet ist, Angstgefühle hervorzurufen oder auszunutzen,
- 8. durch Werbevorträge, in denen ein Feilbieten oder eine Entgegennahme von Anschriften verbunden ist,
- 9. mit Veröffentlichungen, deren Werbezweck missverständlich oder nicht deutlich erkennbar ist,
- 10. mit Veröffentlichungen, die dazu anleiten, bestimmte Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden beim Menschen selbst zu erkennen und mit den in der Werbung bezeichneten Arzneimitteln, Gegenständen, Verfahren, Behandlungen oder anderen Mitteln zu behandeln, sowie mit entsprechenden Anleitungen in audiovisuellen Medien,
- 11. mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,
- 12. mit Werbemaßnahmen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richten,
- 13. mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren, deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist,
- 14. durch die Abgabe von Mustern oder Proben von Arzneimitteln oder durch Gutscheine dafür,
- 15. durch die nicht verlangte Abgabe von Mustern oder Proben von anderen Mitteln oder Gegenständen oder durch Gutscheine dafür. Für Medizinprodukte gilt Satz 1 Nr. 6 bis 9, 11 und 12 entsprechend.
(2) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel zur Anwendung bei Menschen nicht mit Angaben geworben werden, die nahe legen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel oder einer anderen Behandlung entspricht oder überlegen ist. Nach oben |
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§ 12 (1) Die Werbung für Arzneimittel oder Medizinprodukte außerhalb der Fachkreise darf sich nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Krankheiten oder Leiden beim Menschen oder Tier beziehen. Abschnitt A Nr. 2 bis 7 der Anlage findet keine Anwendung auf die Werbung für Medizinprodukte.
(2) Die Werbung für andere Mittel, Verfahren, Behandlungen oder Gegenstände außerhalb der Fachkreise darf sich nicht auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung dieser Krankheiten oder Leiden beziehen. Dies gilt nicht für die Werbung für Verfahren oder Behandlungen in Heilbädern, Kurorten und Kuranstalten. Nach oben |
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§ 13 Die Werbung eines Unternehmens mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ist unzulässig, wenn nicht ein Unternehmen mit Sitz oder eine natürliche Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nach diesem Gesetz unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann, ausdrücklich damit betraut ist, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten zu übernehmen. Nach oben |
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§ 14 Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Nach oben |
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§ 15 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1. eine Werbung betreibt, die die nach § 4 vorgeschriebenen Angaben nicht enthält oder entgegen § 5 mit der Angabe von Anwendungsgebieten wirbt,
- 2. in einer nach § 6 unzulässigen Weise mit Gutachten, Zeugnissen oder Bezugnahmen auf Veröffentlichungen wirbt,
- 3. entgegen § 7 Abs. 1 eine mit Zuwendungen oder sonstigen Werbegaben verbundene Werbung betreibt,
- 3a. entgegen § 7 Abs. 1 als Angehöriger der Fachkreise eine Zuwendung oder sonstige Werbegabe annimmt,
- 4. entgegen § 8 Abs. eine dort genannte Werbung betreibt,
- 5. entgegen § 9 für eine Fernbehandlung wirbt,
- 6. entgegen § 10 für die dort bezeichneten Arzneimittel wirbt,
- 7. auf eine durch § 11 verbotene Weise außerhalb der Fachkreise wirbt,
- 8. entgegen § 12 eine Werbung betreibt, die sich auf die in der Anlage zu § 12 aufgeführte Krankheiten oder Leiden bezieht,
- 9. eine nach § 13 unzulässige Werbung betreibt.
(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer fahrlässig dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden. Nach oben |
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§ 16 Werbematerial und sonstige Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 14 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 15 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden. Nach oben |
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§ 17 Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bleibt unberührt Nach oben |
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Anlage (zu § 12) Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gemäß § 12 nicht beziehen darf
A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
- Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) meldepflichtige, durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten,
- Geschwulstkrankheiten,
- Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre Fettsucht,
- Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe, ausgenommen Eisenmangelanämie.
- organische Krankheiten
des Nervensystems,
der Augen und Ohren,
des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose, Varikose und Frostbeulen,
der Leber und des Pankreas,
der Harn- und Geschlechtsorgane,
- Geschwüre des Magens und des Darms,
- Epilepsie,
- Geisteskrankheiten,
- Trunksucht,
- krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts.
B. Krankheiten und Leiden beim Tier
- Nach dem Viehseuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 1977 (BGBI. I S. 313, 437) meldepflichtige Krankheiten,
- ansteckender Scheidenkatarrh der Rinder,
- Fruchtbarkeitsstörungen der Pferde und Rinder,
- infektiöse Aufzuchtkrankheiten der Tiere,
- bakterielle Eutererkrankungen bei Kühen, Ziegen und Schafen,
- Kolik bei Pferden und Rindern. Nach oben |
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 |  | | | |  |  |  |  | Registrieren und Einloggen |  | |  |  |  |
Warum kann ich mich nicht einloggen? Haben Sie sich registriert? Sie müssen sich erst registrieren, bevor Sie sich einloggen können. Wurden Sie vom Board gebannt (in dem Fall erhalten Sie eine Nachricht)? Wenn dem so ist, sollten Sie den Webmaster oder den Forumsadministrator kontaktieren, um herauszufinden, warum. Falls Sie registriert und nicht gebannt sind und sich immer noch nicht einloggen können, dann überprüfen Sie Ihren Usernamen und das Passwort. Normalerweise liegt hier der Fehler, falls nicht, kontaktieren Sie den Forumsadministrator, es könnten eine fehlerhafte Forumskonfiguration vorliegen. Nach oben |
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Warum muss ich mich überhaupt registrieren? Es kann auch sein, dass Sie das gar nicht müssen, das ist die Entscheidung des Administrators. Auf jeden Fall erhalten Sie nach der Registrierung zusätzliche Funktionen, die Gäste nicht haben, z.B. Avatare, Private Nachrichten, Eintritt in Usergruppen, usw. Es dauert nur wenige Augenblicke sich zu registrieren, Sie sollten es also tun. Nach oben |
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Warum logge ich mich automatisch aus? Sollten Sie die Funktion Automatisch einloggen beim Einloggen aktiviert haben, bleiben Sie nur für eine gewisse Zeit eingeloggt. Dadurch wird der Mißbrauch Ihres Accounts verhindert. Um eingeloggt zu bleiben, wählen Sie die entsprechende Option beim Einloggen. Dies ist nicht empfehlenswert, wenn Sie an einem fremden Rechner sitzen, z.B. in einer Bücherei oder Universität, im Internetcafé usw. Nach oben |
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Wie kann ich verhindern, dass man Name in der 'Wer ist online?'-Liste auftaucht? In Ihrem Profil finden Sie die Funktion Onlinestatus verbergen, und wenn Sie diese aktivieren, können nur noch Administratoren Sie in der Liste sehen. Sie zählen dann als versteckter User. Nach oben |
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Ich habe mein Passwort verloren! Kein Problem! Sie können Ihr Passwort resetten. Klicken Sie dazu auf der Loginseite auf Ich habe mein Passwort vergessen, folgen Sie den Anweisungen und Sie sollten recht flott wieder eingeloggt sein. Nach oben |
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Ich habe mich registriert, kann mich aber nicht einloggen! Überprüfen Sie erst, ob Sie den richtigen Benutzernamen und/oder Passwort angegeben haben. Falls sie stimmen, gibt es zwei Möglichkeiten, was passiert ist: Wenn der COPPA Bestimmungen aktiviert sind und Sie die Option Ich bin unter 13 Jahre alt beim Registrieren gewählt haben, müssen Sie den erhaltenen Anweisungen folgen. Falls dies nicht der Fall ist, braucht Ihr Account eine Aktivierung. Auf einigen Boards ist es der Fall, dass eine Registrierung immer erst aktiviert werden muss, entweder von Ihnen selbst oder vom Administrator, bevor Sie sich einloggen können. Beim Registrieren wird es Ihnen gesagt, ob eine Aktivierung benötigt wird. Falls Ihnen eine E-Mail zugesandt wurde, folgen Sie den enthaltenen Anweisungen, falls Sie diese E-Mail nicht erhalten haben, vergewissern Sie sich, dass die E-Mail Adresse korrekt war. Ein Grund für den Gebrauch der Accountaktivierungen ist die Vermeidung von Forumsgesindel. Wenn Sie sicher sind, dass die angegebene E-Mail Adresse richtig ist, kontaktieren Sie den Administrator. Nach oben |
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Ich habe mich vor einiger Zeit registriert, kann mich aber nicht mehr einloggen! Die Gründe dafür sind meistens, dass Sie entweder einen falschen Usernamen oder ein falsches Passwort eingegeben haben (überprüfen Sie die E-Mail, die Sie vom Board geschickt bekommen haben) oder der Administrator hat Ihren Account gelöscht. Falls letzteres der Fall ist, haben Sie vielleicht mit dem Account noch nichts gepostet? Es ist durch aus üblich, dass Foren regelmäßig User löschen, die nichts gepostet haben, um die Größe der Datenbank zu verringern. Versuchen Sie sich erneut zu registrieren und tauchen Sie wieder ein in die Welt der Diskussionen. Nach oben |
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 |  | | | |  |  |  |  | Benutzerangaben und Einstellungen |  | |  |  |  |
Wie ändere ich meine Einstellungen? Ihre Einstellungen (sofern Sie registriert sind) werden in der Datenbank gespeichert. Klicken Sie auf den Profil-Link, um sie zu ändern (wird normalerweise am oberen Bildschirmrand angezeigt, hängt aber vom Style ab). Damit können Sie jede Ihrer Einstellungen ändern Nach oben |
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Die Zeiten stimmen nicht! Die Zeiten stimmen höchstwahrscheinlich schon, vermutlich haben Sie einfach die angezeigte Zeitzone nicht richtig eingestellt. Falls dem so ist, sollten Sie die Einstellungen Ihres Profils überprüfen, um die Zeitzone, die für sich zutreffend ist, zu wählen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Zeitzone nur wechseln können, wenn Sie ein registriertes Mitglied sind. Falls Sie also noch nicht registriert sind, wäre das vielleicht ein guter Grund. Nach oben |
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Ich habe die Zeitzone gewechselt und die Zeit ist immer noch falsch! Wenn Sie sicher sind, die richtige Zeitzone gewählt zu haben und die Zeiten immer noch nicht stimmen, kann es daran liegen, dass das System auf Sommerzeit steht. Das Board ist nicht dazu erschaffen worden, zwischen Winter- und Sommerzeit zu wechseln, weswegen es im Sommer zu einer Stunde Differenz zwischen Ihrer gewählten und der Boardzeit kommen kann. Nach oben |
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Meine Sprache ist nicht verfügbar! Die wahrscheinlichsten Gründe sind, dass der Administrator die Sprache nicht installiert hat oder das Board wurde noch nicht in Ihre Sprache übersetzt. Versuchen Sie, den Board-Administrator davon zu überzeugen, Ihr Sprachfile zu installieren oder, falls es nicht existiert, können Sie auch gerne selber eine Übersetzung schreiben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der phpBB Group Website (Der Link ist am Ende jeder Seite) Nach oben |
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Wie kann ich ein Bild unter meinem Benutzernamen anzeigen? Es könenn sich zwei Bilder unter dem Benutzernamen befinden. Das erste gehört zu Ihrem Rang, z.B. Punkte oder Sterne, die anzeigen, wie viele Beiträge Sie geschrieben haben oder welchen Status Sie im Forum haben. Darunter befindet sich meist ein größeres Bild, Avatar genannt. Dies ist normalerweise ein Einzelstück und an den Benutzer gebunden. Es liegt am Administrator, ob er Avatare erlaubt und ob die Benutzer wählen dürfen, wie sie ihren Avatar zugänglich machen. Wenn Sie keine Avatare benutzen können, ist das eine Entscheidung des Administrators. Sie sollten ihn nach dem Grund fragen (Er wird bestimmt einen guten haben). Nach oben |
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Wie kann ich meinen Rang ändern? Normalerweise können Sie nicht direkt den Wortlaut des Ranges ändern (Ränge erscheinen unter Ihrem Benutzernamen in Themen und in Ihrem Profil, abhängig davon, welchen Style Sie benutzen). Die meisten Boards benutzen Ränge, um anzuzeigen, wie viele Beiträge geschrieben wurden und bestimmte Benutzer, z.B. Moderatoren oder Administratoren, könnten einen speziellen Rang haben. Bitte belästigen Sie das Forum nicht mit unnötigen Beiträgen, nur um Ihren Rang zu erhöhen, sonst werden Sie auf einen Moderator oder Administrator treffen, der Ihren Rang einfach wieder senkt. Nach oben |
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Wenn ich auf den E-Mail Link eines Benutzers klicke, werde ich dazu aufgefordert, mich einzuloggen! Nur registrierte Benutzer können über das Forum E-Mails verschicken (falls der Administrator diese Funktion zulässt). Damit sollen obszöne Mails von unbekannten Benutzern unterbunden werden. Nach oben |
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 |  | | | |  |  |  |  | Beiträge schreiben |  | |  |  |  |
Wie schreibe ich ein Thema in ein Forum? Ganz einfach, klicken Sie auf den entsprechenden Button auf der Forums- oder Beitragsseite. Es kann sein, dass Sie sich erst registrieren müssen, bevor Sie eine Nachricht schreiben können - Ihre verfügbaren Aktionen werden am Ende der Seite aufgelistet (die Sie können neue Themen erstellen, Sie können an Umfragen teilnehmen, usw.-Liste) Nach oben |
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Wie editiere oder lösche ich einen Beitrag? Sofern Sie nicht der Boardadministrator oder der Forumsmoderator sind, können Sie nur Ihre eigenen Beiträge löschen oder editieren. Sie können einen Beitrag editieren (eventuell nur für eine gewisse Zeit) indem Sie auf den Editieren-Button des jeweiligen Beitrages klicken. Sollte jemand bereits auf den Beitrag geantwortet haben, werden Sie einen kleinen Text unterhalb des Beitrags lesen können, der anzeigt, wie oft der Text bearbeitet wurde. Er wird nur erscheinen, wenn jemand geantwortet hat, ferner wird er nicht erscheinen, falls ein Moderator oder Administrator den Beitrag editiert hat (Sie sollten eine Nachricht hinterlassen, warum sie den Beitrag editierten). Beachte, dass normale Benutzer keine Beiträge löschen können, wenn schon jemand auf sie geantwortet hat. Nach oben |
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Wie kann ich eine Signatur anhängen? Um eine Signatur an einen Beitrag anzuhängen, müssen Sie erst eine im Profil erstellen. Wenn Sie eine erstellt haben, aktiviere die Signatur anhängen-Funktion während der Beitragserstellung. Sie können auch eine Standardsignatur an alle Beiträge anhängen, indem Sie im Profil die entsprechende Option anwählen (Sie können das Anfügen einer Signatur immer noch verhindern, indem Sie die Signaturoption beim Beitragssschreiben abschalten) Nach oben |
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Wie erstelle ich eine Umfrage? Eine Umfrage zu erstellen ist recht einfach: Wenn Sie ein neues Thema erstellen, (oder den ersten Beitrag eines Themas editieren, sofern Sie die Erlaubnis haben) sollten Sie die Umfrage hinzufügen-Option unterhalb der Textbox sehen (falls Sie sie nicht sehen können, haben Sie möglicherweise nicht die erforderlichen Rechte). Sie sollten einen Titel für Ihre Umfrage angeben und mindestens eine Antwortmöglichkeit (um eine Möglichkeit anzugeben, klicken Sie auf den Möglichkeit hinzufügen Knopf. Sie können auch ein Zeitlimit für die Umfrage setzen, 0 ist ein unendlich lang andauernde Umfrage. Es gibt automatische Grenze bei der Anzahl an Antwortoptionen, diese setzt der Administrator fest Nach oben |
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Wie editiere oder lösche ich eine Umfrage? Genau wie mit den Beiträgen, können Umfrage nur vom Verfasser editiert oder gelöscht werden, oder vom Forumsmoderator oder Administrator. Um eine Umfrage zu editieren, editieren Sie den ersten Beitrag im Thema (die Umfrage ist immer damit verbunden). Wenn noch niemand bei der Umfrage mitgestimmt hat, können User die Umfrage editieren oder löschen, falls jedoch schon jemand mitgestimmt hat, können nur Moderatoren oder Administratoren sie löschen oder editieren. Damit soll verhindert werden, dass Personen ihre Umfragen beeinflussen, indem sie Optionen verändern Nach oben |
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Warum kann ich ein Forum nicht betreten? Manche Foren können nur von bestimmten Benutzern oder Gruppen betreten werden. Um dort hineinzugelangen, Beiträge zu lesen oder zu schreiben usw. könnten Sie eine spezielle Erlaubnis brauchen. Nur der Forumsmoderator und der Boardadministrator können Ihnen die Zugangsrechte dafür geben, Sie sollten sie um Zugang bitten, sofern dies gerechtfertigt ist. Nach oben |
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Warum kann ich bei Abstimmungen nicht mitmachen? Nur registrierte Benutzer könen an Umfragen teilnehmen. Dadurch wird eine Beeinflussung des Ergebnisses verhindert. Falls Sie sich registriert haben und immer noch nicht mitstimmen können, haben Sie vermutlich nicht die erforderlichen Rechte dazu. Nach oben |
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 |  | | | |  |  |  |  | Was man in und mit Beiträgen tun kann |  | |  |  |  |
Was ist BBCode? BBCode ist eine spezielle Abart von HTML. Ob Sie BBCode benutzen können, wird vom Administrator vorgegeben. Sie können es auch in einzelnen Beiträgen deaktivieren. BBCode selber ist HTML sehr ähnlich, die Tags sind von den Klammern [ und ] umschlossen und dies bietet Ihnen große Kontrolle darüber, was und wie etwas angezeigt wird. Für weitere Informationen über den BBCode sollten Sie die Anleitung anschauen, die Sie von der Beiträge Schreiben-Seite aus erreichen können.. Nach oben |
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Darf ich HTML benutzen? Das hängt davon ab, ob es Ihnen vom Administrator erlaubt wurde. Falls Sie es nicht dürfen, werden Sie nachher nur ein Klammer-Wirrwarr wieder finden. Dies ist eine Sicherung, um Leute davon abzuhalten, das Forum mit unnötigen Tags zu überschwemmen, die das Layout zerstören oder andere Störungen hervorrufen könnten. Falls HTML aktiviert wurde, können Sie es immer noch manuell für jeden Beitrag deaktivieren, indem Sie beim Schreiben die entsprechende Option aktivieren. Nach oben |
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Was sind Smilies? Smilies sind kleine Bilder, die benutzt werden können, um Gefühle auszudrücken. Es werden nur kurze Codes benötigt, z.B. zeigt :) Freude und :( Traurigkeit an. Die komplette Liste der Smilies kann auf der Beitrag Schreiben-Seite gesehen werden. Übertreiben Sie es nicht mit Smilies, es kann schnell passieren, dass ein Beitrag dadurch völlig unübersichtlich wird. Ein Moderator könnte sich entschließen, den Beitrag zu bearbeiten oder sogar komplett zu löschen. Nach oben |
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Darf ich Bilder einfügen? Bilder können in der Tat im Beitrag angezeigt werden. Auf jeden Fall gibt es noch keine Möglichkeit, Bilder direkt aufs Board hochzuladen. Deshalb müssen Sie zu einem bestehehden Bild verlinken, welches sich auf einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Server befindet. z.B. http://www.meineseite.de/bescheuertesbild.gif. Sie können weder zu Bildern linken, die sich auf Ihrer Festplatte befinden (außer es handelt sich um einen öffentlich-verfügbaren Server) noch zu Bildern, die einen Zugang brauchen, um sie anzuzeigen (z.B. E-Mail-Konten, Passwort-geschützte Seiten usw). Um das Bild anzuzeigen, benutzen Sie entweder den BB-Code [img] oder nutzt HMTL (sofern erlaubt). Nach oben |
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Was sind Ankündigungen? Ankündigungen beinhalten meistens wichtige Informationen und Sie sollten sie so früh wie möglich lesen. Ankündigungen erscheinen immer am Anfang des jeweiligen Forums. Ob Sie eine Ankündigung machen können oder nicht hängt davon ab, was für Befugnisse dazu erstellt wurden. Diese legt der Board Administrator fest. Nach oben |
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Was sind Wichtige Themen? Wichtige Themen erscheinen unterhalb der Ankündigungen in der Forumsansicht. Sie enthalten auch meistens wichtige Informationen, die Sie gelesen haben sollten. Genau wie mit den Ankündigungen, entscheidet auch bei den Wichtigen Themen der Administrator, wer sie posten darf und wer nicht. Nach oben |
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Was sind geschlossene Themen? Themen werden entweder vom Forumsmoderator oder dem Board Administrator geschlossen. Man kann auf geschlossene Beiträge nicht antworten und falls eine Umfrage angefügt wurde, wird diese damit auch beendet. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Thema geschlossen wird. Nach oben |
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 |  | | | |  |  |  |  | Benutzerebenen und Gruppen |  | |  |  |  |
Was sind Administratoren? Administratoren haben die höchste Kontrollebene im gesamten Forum. Sie haben die Macht, jede Forumsaktion zu unterbinden und Aktionen durchzuführen, wie die Vergabe von Befugnissen, das Bannen von Benutzern, Benutzergruppen erstellen, Moderatoren ernennen usw. Sie haben außerdem die vollen Moderatorenrechte in jedem Forum. Nach oben |
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Was sind Moderatoren? Moderatoren sind Personen (oder Gruppen) die auf das tägliche Geschehen in dem jeweiligen Forum achten. Sie haben die Möglichkeit, Beiträge zu editieren und zu löschen, Themen zu schließen, öffnen, verschieben oder löschen. Moderatoren haben die Aufgabe, die Leute davon abzuhalten, unpassende Themen in einen Beitrag zu schreiben, oder sonstigen Blödsinn in die Welt zu setzen. Nach oben |
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Was sind Benutzergruppen? In Benutzergruppen werden einige Benutzer vom Administrator zusammengefasst. Jeder Benutzer kann zu mehreren Gruppen gehören, und jeder Gruppe können spezielle Zugangsrechte erteilt werden. So ist es für den Administrator einfacher, mehrere Benutzer zu Moderatoren eines bestimmten Forums zu erklären, ihnen Rechte für ein privates Forum zu geben und so weiter. Nach oben |
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Wie kann ich einer Benutzergruppe beitreten? Um einer Benutzergruppe beizutreten, klicken Sie auf den Benutzergruppe-Link im Menü, Sie erhalten dann einen Überblick über alle Benutzergruppen. Nicht alle Gruppen haben offenen Zugang, manche sind geschlossen und andere könnten versteckt sein. Falls die Gruppe Mitglieder zu lässt, können Sie um Einlass in die Gruppe bitten, indem Sie auf den Beitreten-Button klicken. Der Gruppenmoderator muss noch seine Zustimmung geben, eventuell gibt es Rückfragen, warum Sie der Gruppe beitreten möchten. Bitte nerven Sie die Gruppenmoderatoren nicht, nur weil sie Sie nicht in die Gruppe aufnehmen wollen, sie werden ihre Gründe haben. Nach oben |
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Wie werde ich ein Gruppenmoderator? Benutzergruppen werden vom Board Administrator erstellt, er bestimmt ebenfalls den Moderator. Falls Sie daran interessiert sind, eine Benutzergruppe zu erstellen, sollten Sie zuerst den Administrator kontaktieren, zum Beispiel mit einer Privaten Nachricht. Nach oben |
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 |  | | | |  |  |  |  | Private Nachrichten |  | |  |  |  |
Ich kann keine Privaten Nachrichten verschicken! Es gibt drei mögliche Gründe dafür: Sie sind nicht registriert bzw. eingeloggt, der Board Administrator hat das Private Nachrichten-System für das gesamte Board abgeschaltet oder der Administrator hat Ihnen das Schreiben von PMs untersagt. Falls das letzte zutreffen sollte, sollten Sie ihn fragen, warum. Nach oben |
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Ich erhalte dauernd ungewollte PMs! Es wird bald ein Ignorieren-System für das Private Nachrichten-System geben. Im Moment müssen Sie, falls Sie ununterbrochen unerwünschte Nachrichten von einer Person erhalten, den Administrator informieren. Er kann ein Versenden von PMs durch den jeweiligen Benutzer verbieten. Nach oben |
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Ich habe eine Spam- oder perverse E-Mail von jemandem auf diesem Board erhalten! Das E-Mail System dieses Boards enthält Sicherheitsvorkehrungen, um solche Aktionen eines Benutzers zu verhindern. Sie sollten dem Board Administrator eine Kopie der erhaltenen E-Mail schicken, wichtig dabei ist, dass die Kopfzeilen angefügt bleiben (die Details über den Benutzer, der die E-Mail schickte). Dann erst kann er handeln. Nach oben |
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 |  | | | |  |  |  |  | phpBB 2 Issues |  | |  |  |  |
Who wrote this bulletin board? This software (in its unmodified form) is produced, released and is copyright phpBB Group. It is made available under the GNU General Public Licence and may be freely distributed, see link for more details Nach oben |
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Why isn't X feature available? This software was written by and licensed through phpBB Group. If you believe a feature needs to be added then please visit the phpbb.com website and see what phpBB Group have to say. Please do not post feature requests to the board at phpbb.com, the Group uses sourceforge to handle tasking of new features. Please read through the forums and see what, if any, our position may already be for a feature and then follow the procedure given there. Nach oben |
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Who do I contact about abusive and/or legal matters related to this board? You should contact the administrator of this board. If you cannot find who this you should first contact one of the forum moderators and ask them who you should in turn contact. If still get no response you should contact the owner of the domain (do a whois lookup) or, if this is running on a free service (e.g. yahoo, free.fr, f2s.com, etc.), the management or abuse department of that service. Please note that phpBB Group has absolutely no control and cannot in any way be held liable over how, where or by whom this board is used. It is absolutely pointless contacting phpBB Group in relation to any legal (cease and desist, liable, defamatory comment, etc.) matter not directly related to the phpbb.com website or the discrete software of phpBB itself. If you do email phpBB Group about any third party use of this software then you should expect a terse response or no response at all. Nach oben |
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Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
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