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behandlung von geschädigten wildtieren 
BeitragVerfasst am: 21.01.2008, 01:02 Antworten mit Zitat
afk.Haku


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Alter: 21
 
Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Giengen a.d. Brenz
guten tag

bin hier neu und habe leider gerade nicht viel zeit, darum gleich vorneweg:
tut mir leid wenn es schon solche threads gab/gibt

meine frage ist die:
wenn man ein wildtier findet (in meinem fall ein kleiner igel) die (deutlich sichtbar) krank sind (sehr starker zeckenbefall u.ä.)
ich wollt fragen, wenn man dieses kleintier zum tierarzt bringt um ihn wieder "richten" zu lassen (wenn dies noch möglich ist, aber bei einem lebewesen darf man meiner meinung nach keine chance ungenutzt lassen) muss man dann für die behandlungskosten komplett selbst aufkommen oder wie wird das geregelt?

weil, wie eine bekannte meine, müsse man dafür nicht aufkommen, da es ein wildtier ist

da ich aber kein tierarzt / helfer bin, und mich mit dem gesetz nur bezüglich autounfälle (bin erst 19 jahre jung Sehr glücklich ) auskenne wollte ich hier nochmal nachfragen wie das gehandhabt wird

und ob, im schlimmsten fall, einschläfern was kosten würde
weil ein lebewesen in der kälte wegen krankheiten krepieren lassen...nein danke, da doch lieber wenn nichts anderes geht einschläfern lassen

danke im voraus

haku shiro

PS:
weil wir (ex-freundin und ich) es heute nicht besser wussten haben wir den kleinen vom eiskalten asphalt runtergenommen (mit hilfe von arbeitshandschuhen, die gerade bei 90°C gewaschen werden, wegen zeckeneiern u.ä.) und auf einen kleinen haufen laub gelegt und mit demselben zugedeckt, weil es (stark und kalt) windet

die natur kann grausam sein....

hoffe nur was wir gemacht haben war nicht falsch...
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BeitragVerfasst am: 21.01.2008, 10:23 Antworten mit Zitat
Claudia
Administrator
Administrator


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Alter: 35
 
Anmeldungsdatum: 29.06.2004
Beiträge: 374
Wohnort: Niederkassel
Hallo,

also es gibt keine gesetzliche Regelung bezüglich Behandlung von Wildtieren, wozu auch ein Igel zählt. Das liegt ganz im Ermessen des TA. Bei uns wird es meistens so gehandhabt, dass alles was an Kosten für Verbrauchsmedikamenten anfällt der Finder zahlt und alles andere an Behandlungskosten der TA. Kommt aber auch ganz auf die Höhe der Kosten an. Wenn das jetzt nur ein kl. Betrag wäre, wie z. B. leider nur Einschläfern dann macht das der ein oder andere TA auch schon mal umsonst. Also je nach Ermessen. Es gibt auchverschiedene Igelauffangstationen für Igel wo man solche Fundtiere hinbringen kann. Dort werden Sie dann aufgepäppelt und ggf. auch medizinisch versorgt. Eigentlich müßte Dir ein angesiedelter TA Adressen geben können.

_________________
>>>Claudia<<<
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BeitragVerfasst am: 14.09.2009, 23:22 Antworten mit Zitat
Schäfchen_


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
 
Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Nürnberg
Mein Hund hat letztes Jahr im Winter auch einen Igel gefunden der mit seinem Leben schon abgeschlossen hatte. Er war total steiff und lag uneingerollt auf dem Rücken.
Am besten den Igel mit Arbeitshandschuhen mitnehmen, ihn in eine Kiste setzten mit Heu o. Ä. und ihn langsam wärmen.
Dann geht die Sucherei nach einem Platz los.
Ich kann jetzt nur vom Kreis Nürnberg sprechen. Hier nehmen die Tierheime keine Igel an wg. irgendeiner Igelkrankheit.
Ich hab aber schon mit Igelnothilfen gute Erfahrungen gemacht.
Normalerweise haben die Leute im Tierheim oder von Ortsansässigen Tierschutzvereinen die Adressen.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen
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